Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Übersetzungsleistungen

1. Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Übersetzungsagentur MULTILINGUA Deutschland® (vertreten durch Herrn Dr. Thomas R. Seeliger) und ihren Auftraggebern, sofern nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind daher für MULTILINGUA Deutschland® nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von ihr anerkannt wurden. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung durch MULTILINGUA Deutschland®.

2. Berufsgeheimnis und Datenschutz
MULTILINGUA Deutschland® verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Sachverhalte zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Der Auftraggeber erklärt gleichzeitig sein Einverständnis mit der Speicherung seiner Daten zu Verwaltungszwecken im Sinne des Datenschutzes.

3. Ausführung von Übersetzungsaufträgen
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

MULTILINGUA Deutschland® kann sich zur Ausführung aller geschäftlichen Aktivitäten, sofern es zweckdienlich erscheint, Dritter, d. h. unabhängiger Übersetzer bedienen. Jeglicher Kontakt zwischen dem Kunden und einem von MULTILINGUA Deutschland eingesetzten Dritten bedarf der ausdrücklichen Einwilligung von MULTILINGUA Deutschland®. Sollte unter Umgehung dieser Vereinbarung Kontakt mit einem von MULTILINGUA Deutschland® beauftragten Übersetzer aufgenommen werden, gilt für eine direkte Vertragsanbahnung oder für einen Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und dem Übersetzer innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr ab der Beendigung des letzten laufenden Auftrages, dass MULTILINGUA Deutschland® die Hälfte des Bruttovergütungsbetrages aus dem so abgeschlossenen Vertrag als Vermittlungshonorar gebührt. Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass der entgangene Gewinn auf Seiten von MULTILINGUA Deutschland® geringer ist als die insoweit vereinbarte Vergütungssumme.

4.Schriftform von Aufträgen und Stornierungen; Honorarkalkulation
Mündliche Angebote sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung. In jedem Fall ist eine schriftliche Auftragserteilung und gegebenenfalls eine schriftliche Stornierung der Aufträge erforderlich. Wird ein bereits erteilter Auftrag im Nachhinein storniert, so sind die bis dahin entstandenen Kosten nach dem Grad der Fertigstellung anteilig zu erstatten.

Wird in einem Angebot bzw. in einer Auftragsbestätigung für eine Übersetzungs-leistung statt eines Pauschalpreises ein Zeilenhonorar angegeben, umfasst die sich stets auf den Text der Zielsprache beziehende Standardzeile 50 Anschläge (= Buchstaben, Satzzeichen und Ziffern einschließlich Leerzeichen), sofern nicht anders vereinbart; längere Zeilen werden auf Normzeilen umgerechnet. Einzelbegriffe oder kontextlose Begriffe (bestehend aus einem oder mehreren Wörtern) sowie angefangene Zeilen werden als Vollzeile berechnet. Textüberarbeitungen bzw. Ergänzungen oder Löschungen im Ausgangstext, die nachträglich in einen bereits gegebenen Zieltext zu integrieren sind, werden entweder je Arbeitsstunde oder ebenfalls nach Zeilen berechnet; im Fall von einzelnen Begriffen oder Teilsätzen werden hierbei grundsätzlich die jeweiligen vollständigen Sätze als Ermittlungsgrundlage der zu berechnenden Anzahl der Gesamtzeilen herangezogen. Die Zählung erfolgt mittels aktueller Textanalyseprogramme (derzeit PractiCount in der jeweils aktuellen Version). In jedem Fall beträgt die Mindestauftragspauschale EUR 25,00. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Aufgabe des Sprachmittlers ist die sprachlich und fachlich richtige Wiedergabe eines gegebenen Wortlautes in einer anderen Sprache. Der Auftraggeber wiederum hat die Übersetzungsagentur MULTILINGUA Deutschland® rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen usw.).

Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber MULTILINGUA Deutschland® einen Korrekturabzug zu überlassen. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen usw.). Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der von MULTILINGUA Deutschland®. Für Mängel in erstellten Druckvorlagen ist die Haftung ausgeschlossen, sofern MULTILINGUA Deutschland® die Druckfahnen nicht vorgelegen haben.

6. Lieferfristen und Termine
Lieferfristen und Termine werden gegenüber dem Kunden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Fertigstellungstermine sind nur gültig, wenn sie von MULTILINGUA Deutschland® ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Eine Lieferung gilt als rechtzeitig erfolgt, sobald die Übersetzung an den Kunden nachweisbar (Versandprotokoll) abgeschickt worden ist oder der Kunde die Übersetzung in der Geschäftsstelle in Empfang genommen hat. Ist die Erbringung von Leistungen durch Höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Verkehrsstörungen, Ausfall der Stromversorgung o. ä.) nicht möglich, so ist während dieser Zeit der Ablauf jedweder Frist gehemmt. Die Frist beginnt erst wieder zu laufen, wenn die entsprechende Störung beseitigt bzw. beendet ist.

7. Störung, Einschränkung oder Schließung des Betriebs, Netzwerk- und Serverfehler,Viren
MULTILINGUA Deutschland® haftet nicht für Schäden, die durch Störung des Betriebes, insbesondere durch Höhere Gewalt, beispielsweise durch Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, eventuelle andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von MULTILINGUA Deutschland® nicht zu vertretende Hindernisse entstanden sind. In Ausnahmefällen ist MULTILINGUA Deutschland® berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gilt auch, wenn aus wichtigem Grund der Betrieb für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise eingestellt oder eingeschränkt werden muss. Eine Haftung für Schäden, die durch Viren entstehen, besteht nicht. Die gesamte EDV wird regelmäßig auf Viren überprüft. Bei Lieferung von Dateien per E-Mail oder jeglicher anderer Fernübertragung ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Texte und Dateien zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche werden nicht anerkannt.

8. Mängelbeseitigung
Die Übersetzungsagentur MULTILINGUA Deutschland® behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung bzw. Nachbesserung im Falle von begründeten Rügen vor. Die fertiggestellte Übersetzung wird von MULTILINGUA Deutschland® auf Vollständigkeit und Datenformat sowie auf den ersten Blick erkennbare sonstige Mängel hin überprüft und an den Kunden weitergeleitet. Rügt der Kunde nicht schriftlich innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem Termin der auftragsgemäß vereinbarten Übergabe bzw. Übermittlung der bestellten Übersetzung einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so gilt die Übersetzung als vertragsgemäß erbracht. Rügt der Kunde innerhalb der vierzehntägigen Frist einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser schriftlich konkret mitzuteilen. In diesem Fall besitzt MULTILINGUA Deutschland® ein Recht zur Nachbesserung binnen angemessener Frist. Führt die Nachbesserung zu keiner Mängelbeseitigung, so steht dem Kunden das Recht zur Minderung der Vergütung oder zum Vertragsrücktritt entsprechend der §§ 437 Nr. 1 und 2 oder 634 Nr. 1 und 3 BGB zu.

Für die Beschaffenheit des Werkes gilt, dass der Kunde zur Abnahme im Sinne des § 640 Abs. 1 BGB binnen 14 Tagen aufgefordert ist und dass mit Verstreichen der Abnahmefrist auch bei nicht ausdrücklich erklärter Abnahme diese dann als erfolgt gilt. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen wegen Mängeln in der Übersetzung, die auf unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Ausgangstexte des Kunden selbst verursacht worden sind.

9. Lieferverzug, Unmöglichkeit, Rücktritt und Schadensersatz
Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde in den Fällen des von MULTILINGUA Deutschland® zu vertretenden Leistungsverzuges und der Unmöglichkeit der Leistung nur berechtigt, wenn die Lieferfrist überschritten wurde und er in elektronischer oder schriftlicher Form eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung gesetzt hat. Im Falle des Vorliegens eines Mangels sind die Rechte des Kunden auf die Rechte nach den §§ 437 Nr. 1 und 2 bzw. 634 Nr. 1 und 3 BGB, d.h. auf das Verlangen zur Nachbesserung oder das Recht zur Vergütungsminderung oder den Vertragsrücktritt beschränkt. Für den Haftungsfall wurden eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung über € 150.000,00 pro Schadenfall sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung über € 2.000.000,00 für Personenschäden bzw. € 1.000.000,00 für Sachschäden abgeschlossen. Die Haftungsgrenze wird – außer in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – auf diesen Betrag beschränkt.

Sollten bei der Übersetzung Dritte, d.h. externe Übersetzer von MULTILINGUA Deutschland® beauftragt worden sein und diese eine mangelhafte Übersetzung abgeliefert haben oder trotz der Aufforderungen durch MULTILINGUA Deutschland® nicht rechtzeitig geliefert haben, werden evtl. Haftungsansprüche des Kunden gegen MULTILINGUA Deutschland® davon abhängig gemacht, dass der Firmenkunde diese Ansprüche zunächst gerichtlich – der Privatkunde seine Ansprüche außergerichtlich – gegen diese Übersetzer geltend macht und dabei erfolglos bleibt. Zu diesem Zweck werden die Ansprüche von MULTILINGUA Deutschland® gegen den Übersetzer an den Kunden abgetreten, der Kunde nimmt die Abtretung an. MULTILINGUA Deutschland® verpflichtet sich in einem solchen Fall, dem Kunden den vollständigen Namen und die Anschrift des Übersetzers mitzuteilen. Sollte MULTILINGUA Deutschland® zur Befriedigung der Ansprüche des Kunden subsidiär herangezogen werden, so ist der Kunde verpflichtet, vorher seine Ansprüche an den Übersetzer wieder zurück an MULTILINGUA Deutschland® abzutreten.

10. Zahlung und Verzug; Abtretung, Zurückhaltungsrecht, Aufrechnung
Rechnungen der Übersetzungsagentur MULTILINGUA Deutschland® sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu zahlen. Gerät der Kunde in Verzug, kann MULTILINGUA Deutschland® dem Auftraggeber Mahngebühren bis zu 15,00 Euro pro Mahnschreiben sowie Zinsen gemäß der §§ 247, 288 BGB bis zum Eingang der vollständigen Forderung verlangen. Erfolgt bei Fälligkeit die Zahlung nicht, kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer weiteren besonderen Benachrichtigung bedarf. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30. März 2000 (BGBl. I S. 330).

Zur Zahlung ist grundsätzlich allein der Auftraggeber verpflichtet; Zahlungen Dritter werden erfüllungshalber nur angenommen, wenn sie fristgerecht in voller Höhe des Rechnungsbetrags eingehen und Auftraggeber, Rechnungs- und Auftragsnummer eindeutig erkennbar sind. Ein Zurückhaltungsrecht bei Zahlungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Auftraggeber darf gegen andere Forderungen nicht aufrechnen, außer diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

11. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Der Auftraggeber stellt die Übersetzungsagentur MULTILINGUA Deutschland® von allen urheberrechtlichen Ansprüchen inkl. Neben- und Folgekosten frei, die der Autor des Ausgangstextes aufgrund der Übersetzung ggf. an sie stellen könnte.

Das Urheberrecht und alle Nutzungsrechte an den durch MULTILINGUA Deutschland® angefertigten Übersetzungen, Textadaptionen, terminologischen Datenbanken und Dokumentationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bei MULTILINGUA Deutschland®. Erst nach vollständigem Zahlungseingang des Rechnungsbetrages gehen diese Rechte auf den Kunden über.

12. Erfüllung und Gefahrenübergang
Die Leistung durch MULTILINGUA Deutschland® ist erfüllt mit der Übergabe der Übersetzung an die Post, an das sonst durch MULTILINGUA Deutschland® mit dem Transport beauftragte Unternehmen oder die protokollierte Eingabe in das vereinbarte Übermittlungsmedium (z. B. Fax oder E-Mail). Die Rücksendung von Textvorlagen erfolgt nur auf Verlangen und auf Gefahr des Auftraggebers. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt in der Regel ab unserer Geschäftsstelle. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte oder für deren Verlust sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nichtelektronischen Transportwege wird eine Haftung nicht übernommen.

13. Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsbedingungen zwischen MULTILINGUA Deutschland® und dem Kunden unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Soweit zulässig, ist Rostock ausschließlicher Gerichtsstand.

14. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der verbleibenden Klauseln. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine unwirksame durch eine in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige Bestimmung zu ersetzen.

Kühlungsborn, im Oktober 2011

AGB für Dolmetscherleistungen

1. Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Übersetzungsagentur MULTILINGUA Deutschland® (vertreten durch Herrn Dr. Thomas R. Seeliger) und ihren Auftraggebern, sofern nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind daher für MULTILINGUA Deutschland® nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von ihr anerkannt wurden. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung durch MULTILINGUA Deutschland®.

2. Berufsgeheimnis und Datenschutz
MULTILINGUA Deutschland® verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Sachverhalte zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Der Auftraggeber erklärt gleichzeitig sein Einverständnis mit der Speicherung seiner Daten zu Verwaltungszwecken im Sinne des Datenschutzes.

3. Umfang des Dolmetschauftrages
(1) Die Tätigkeit des Dolmetschers beinhaltet die Verdolmetschung mündlicher Ausführungen; sie erstreckt sich nicht auf Veranstaltungen, die im Vertrag nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Jede weitere Verwendung (z. B. eine Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Der Dolmetschauftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der seitens MULTILINGUA Deutschland® bereitgestellte Dolmetscher unterliegt der beruflichen Schweigepflicht; er arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen und lehnt jede Einflussnahme durch Dritte ab. Nicht zum Dolmetscherteam gehörende Personen dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des Ansprechpartners für den Dolmetscher zur Ergänzung des Teams als Dolmetscher eingesetzt werden oder in anderer Eigenschaft die Dolmetscherkanäle der Simultandolmetschanlage nutzen.

(2) Die tägliche Arbeitszeit des Dolmetschers beträgt in der Regel jeweils höchstens 3 Stunden am Vormittag und am Nachmittag mit einer einstündigen Mittagspause; weitere angemessene Pausen sind vorzusehen. Wird diese Arbeitszeit voraussichtlich überschritten, genehmigt der Auftraggeber zur Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Qualität der Dolmetscherleistung bereits vor Beginn der Konferenz eine dem Arbeitsumfang entsprechende Aufstockung des Dolmetscherteams durch MULTILINGUA Deutschland®. Simultanverdolmetschungen, die über die Dauer von 30 Minuten hinausgehen, müssen von einem aus mindestens zwei Dolmetscher bestehenden Team erbracht werden. Die interne Arbeitsverteilung wird von den Dolmetschern selbst geregelt.

4. Urheberrecht
Das Produkt der Dolmetscherleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt; eine Aufzeichnung durch Zuhörer oder andere Personen und eine Übertragung ist ohne vorherige Zustimmung seitens MULTILINGUA Deutschland® nicht zulässig. Die Urheberrechte des Dolmetschers bleiben vorbehalten; ausdrücklich hingewiesen wird auf die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, der Revidierten Berner Übereinkunft und des Welturheberrechtsabkommens. Auf § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) wird verwiesen.

5. Haftung
MULTILINGUA Deutschland® haftet für ihre Dolmetscher ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt; eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

6. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht
(1) Der Auftraggeber übersendet MULTILINGUA Deutschland® zur fachlichen und terminologischen Vorbereitung des Dolmetschers möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 10 Tage vor Konferenzbeginn, einen vollständigen Satz von Unterlagen (Programm, Tagesordnung, Protokoll der letzten Sitzung, Berichte, Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.) in allen Arbeitssprachen der Konferenz. Soll ein Text während der Konferenz verlesen werden, sorgt der Auftraggeber dafür, dass MULTILINGUA Deutschland® vorab eine Kopie davon erhält. Der Redner wird vom Auftraggeber darauf hingewiesen, dass die Lesegeschwindigkeit für einen zudolmetschenden Text 100 Wörter in der Minute nicht übersteigen sollte (d.h. 3 Minuten für 1 Seite DIN A 4 mit etwa 1600 Zeichen). Werden Filme während der Sitzung vorgeführt, wird der Filmton nur gedolmetscht, wenn das Skript den Dolmetschern vorab übergeben wurde, der Kommentar in normaler Geschwindigkeit gesprochen und der Filmton unmittelbar in die Kopfhörer der Dolmetscher übertragen wird.

(2) Die Anforderungen an ortsfeste und mobile Kabinen und Simultandolmetschanlagen sind in DIN 56 924 Teil 1 und 2 (bzw. den ISO Normen 2603 und 4043) sowie in IEC 914 festgelegt. Wenn diese Normen nicht erfüllt werden und der für die Verbindung mit dem Veranstalter zuständige Dolmetscher der Auffassung ist, dass die Qualität der Kabinen und der technischen Anlage sowie deren Bedienung dem Dolmetscherteam keine zufriedenstellende Leistung ermöglicht oder dass sie die Gesundheit gefährden, ist das Team bis zur Behebung der Mängel von der Verpflichtung frei, simultan zu dolmetschen. Die Verwendung von Fernsehmonitoren entweder zur Verbesserung der direkten Sicht auf den Redner und den Sitzungssaal oder in Ausnahmefällen als Ersatz für die direkte Sicht ist nur mit vorheriger Zustimmung der seitens MULTILINGUA Deutschland® eingesetzten Dolmetscher zulässig. Im Falle von Telekonferenzen (Videokonferenzen usw., bei denen der Einsatz eines Videobildschirms oder Monitors erforderlich ist), sind die Anforderungen der DIN 56 924 Teil 1 (bzw. ISO Norm2603) unbedingt einzuhalten, insbesondere die des Artikels 7.1 über die Tonqualität. Handelt es sich um eine ISDN-Übertragung, muss der gesamte Frequenzbereich von 125 bis 12.500 Hz zur Verfügung stehen.

7. Vergütung
(1) Honorare, Tage-, Reise und Übernachtungsgelder werden in gegenseitigem Einvernehmen festgesetzt. Die Entgelte werden ohne Steuerabzug gezahlt, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.

(2) Die Reisebedingungen werden so festgelegt, dass sie weder die Gesundheit des Dolmetschers noch die Qualität seiner im Anschluss an die Reise zu erbringenden Leistung beeinträchtigen.

(3) MULTILINGUA Deutschland® kann bei umfangreichen Dolmetschaufträgen einen Vorschuss fordern, der für die Durchführung des Auftrages objektiv notwendig ist.

8. Höhere Gewalt; Absagen
(1) In Fällen von höhere Gewalt sind die Parteien von ihren Verpflichtungen befreit, soweit diese Verpflichtungen von der höheren Gewalt betroffen sind. Dies gilt jedoch nicht für bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen. Der Auftraggeber ist im übrigen verpflichtet, alle MULTILINGUA Deutschland® entstandenen Kosten zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.

(2) Bei Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber oder bei Verzicht des Auftraggebers auf die Dienste des seitens MULTILINGUA Deutschland® reservierten Dolmetschers für den im Auftrag vereinbarten Termin oder unter den hierin festgelegten Bedingungen hat MULTILINGUA Deutschland® Anspruch auf das vereinbarte Honorar sowie die Erstattung der ihr nachweislich entstandenen Kosten. Soweit der von MULTILINGUA Deutschland® bereitgestellte Dolmetscher für den Termin des gekündigten Vertrages einen anderen Auftrag erhält, kann die hierfür gezahlte Vergütung vom Honorar für den gekündigten Auftrag in Abzug gebracht werden.

9. Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsbedingungen zwischen MULTILINGUA Deutschland® und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Soweit zulässig, ist Rostock ausschließlicher Gerichtsstand.

10. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der verbleibenden Klauseln. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine unwirksame durch eine in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige Bestimmung zu ersetzen.

Kühlungsborn, November 2011